Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich wird eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz benötigt.)
Behandlung von Arbeitsunfällen (Erst- und Weiterbehandlung im genehmigten Rahmen)
Individuelle Untersuchungen und ärztliche Zeugnisse für
Klasse C und CE (alt: Klasse 2)
Motorboot/Segelschein
Tauchtauglichkeit
Reisemedizin
(Reise-)Impfberatungen und Impfungen (nach den Empfehlungen der STIKO bzw. CRM)
Ärztliche Zeugnisse für Versicherungen oder Fluglinien
Beratung bei Krankenrücktransporten oder Reiserückholungen
Manche der angebotenen Leistungen werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Sprechen Sie uns dennoch darauf an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!
Ernährungsberatung
Kinesiologie-Taping
Infusionstherapie
Akupunktur
Naturheilverfahren
Chirotherapie
Beratung und Assistenz bei der Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmachen
Manche der angebotenen Leistungen werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Sprechen Sie uns dennoch darauf an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!