Neue Corona-Test-Regelungen ab 11. Oktober
Ab Montag, 11. Oktober 2021, tritt die neue Testverordnung in Kraft. Davon sind die bis dahin kostenlosen Schnelltests betroffen. Diese werden dann voraussichtlich zum Preis von 15 € durchgeführt. Es gibt allerdings einige Ausnahmen für Personen, die auch weiterhin anspruchsberechtigt sind. Diese Ausnahmen sind in Paragraph 4a der neuen Corona-Testverordnung benannt und erläutert. Folgende Personen … Weiterlesen …